Tagebuch 31.07.1831 bis 20.12.1831 - Seite 209

 

 

wegen Singen in der Zeichenstunde.1 Vor
purer Angst schrieb ich damals von dieser
Geschichte beinahe nichts ein, aber ich bin
jetzt völlig drüber weg; denn es macht
mir Spaß zu mir selbst zu sagen:
so lange du auf der Gewerbschule bist,
so lange hast Du noch keinen Tadel,
aber ein ––––– NB.2

Heute war es ein Jahr, wo ich weinend
vor dem Director auf die Knie sank
und ihm um Verzeihung bat. Meine
Mutter war grade anwesend, und ich war
wie, – ich weiß es selbst nicht. Der
Director gebot mir aufzustehen und
reichte mir die Hand der Vergebung.
Seitdem bin ich immer bei ihm sehr
im Thee.

Ich erwähne jetzt nicht mehr alles,
was ich thue, (Schularbeit) weil dies


1 Bd. 2, Bl. 17v-29, Scanseite 36.

2 Die Schulstrafen waren der mündliche Verweis, der schriftliche Tadel im Zensorbuch, der Tadel im Klassenjournal. „Bedeutendere Vergehen in disciplinarischer Hinsicht“ wurden mit der Eintragung eines NB (Nota Bene) im Klassenjournal bemerkt, der Schüler wurde vor die nächste Lehrerkonferenz geladen, wo ihm sein Vergehen „streng und ernst verwiesen“ wurde (Nachricht 1830, S. 16-17).